MLPS 2.0 - in China gibt es keine Geheimnisse

  • Am 1. Dezember wird in China ein neues Gesetz namens "MLPS 2.0" in Kraft treten. Das "Multi-Level-Schutzsystem 2.0" hat Berichten zufolge weniger mit Datenschutz zu tun als mit Überwachung durch den chinesischen Staat. Etwa sehe die Regulierung die Offenlegung von Daten an die chinesischen Behörden vor oder einen uneingeschränkten Zugriff auf Server. Damit würden das ohnehin schon umfassende Regulierungssystem in China erheblich verschärft, schreibt 'Epoch Times Deutschland'.


    Das Gesetz betreffe nicht nur die chinesische Bevölkerung, sondern auch internationale Unternehmen, die in China tätig sind. Somit unterwerfe das Gesetz ausländische Unternehmen dem chinesischen Überwachungsstaat.


    Eine Richtlinie von MLPS 2.0 sehe vor, dass Technologien und Anwendungen, die den Zugang auf Daten verhindern können, verboten würden. Damit könnten ausländische Unternehmen gezwungen werden, VPN-Dienste zu nutzen, die von der chinesischen Regierung angeboten werden – und der Regierung

    ungehinderten Zugriff ermöglichen, wie es beim Blog 'Private Internet Access' heisst.


    MLPS 2.0 könne als die "Hardware-Komponente" eines umfassenden Datenerfassungs- und Überwachungsprogramm verstanden werden, schreibt ein Rechtsanwalt bei 'China Law Blog'. Der Plan sei es, ein System zu schaffen, dass jede Form von Netzwerkaktivitäten in China abdecke: Internet, Smartphones, soziale Netzwerke, Cloud-Infrastrukturen sowie nationale und internationale E-Mails.


    Was ist mit Geschäftsgeheimnissen?

    Das chinesischen Ministerium für öffentliche Sicherheit sei unter der Regulierung berechtigt, "praktisch alle Informationen oder Daten, die es auf den von ihm untersuchten Servern findet, zu kopieren und zu entfernen", führt der auf rechtliche Fragen im Zusammenhang mit China spezialisierte Blog aus. Personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse, die die Behörde dadurch erhielte, seien "streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden" heisse es weiter.
    Gerade aber bei diesen "Dritten" werde die Sache komplex, führt der Anwalt aus. Denn die Klausel soll Beamte daran hindern, Daten zur persönlichen Bereicherung zu verkaufen. Sie werde aber nicht das Ministerium daran hindern, erhobene Daten an andere Stellen der Regierung oder der Kommunistischen Partei weiterzuleiten. Im Gegenteil: das Ministerium für öffentliche Sicherheit sei es nicht gestattet, Daten zu horten; es sei verpflichtet, sie zu verbreiten.
    Damit ergebe sich ein weiterer Knackpunkt. Insbesondere wenn man bedenke, dass die Regierung nicht nur die Staatsunternehmen sondern im wesentlichen auch viele Privatunternehmen kontrolliere.
    Etwa wurde kürzlich bekannt, dass Regierungsbeamte in chinesische Privatunternehmen wie Alibaba entsandt würden, um dort zu arbeiten. Kurz gesagt, so der Anwalt, Daten, die das Ministerium für öffentliche Sicherheit von ausländischen Unternehmen erhalten würde, stünden schliesslich deren chinesischen Konkurrenten, den staatlich kontrollierten Firmen, dem chinesischen Militär oder der Rüstungsindustrie zur Verfügung.

    Hey warum bist so selten on?

    Hab grad zu viel im Reallife zu tun!

    "Reallife"??? cool, schick mal n link...