§ 89 SAG - legale Enteignung per Gesetz

  • Die Verabschiedung im Bundestag erfolgte vor annähernd leerem Plenum zu fortgeschrittener Stunde ohne Aussprache

    Ohne dass Politiker und Medien gross darüber redeten, ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches das Risiko der Sparer erhöht.


    Liegen bei einem Institut oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 oder die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 65 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzuordnen, dass

    1.relevante Kapitalinstrumente des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens in Anteile oder andere Instrumente des harten Kernkapitals am Institut oder am
    gruppenangehörigen Unternehmen umgewandelt werden oder


    2.im Fall des § 96 Absatz 1 Nummer 1 auch der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag von relevanten Kapitalinstrumenten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens ganz oder teilweise herabgeschrieben wird; im Fall des § 96 Absatz 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen.

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    SAG, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz § 89

    Hey warum bist so selten on?

    Hab grad zu viel im Reallife zu tun!

    "Reallife"??? cool, schick mal n link...